*gähn* Kochs Märchenstunde. Oder: Ein Recht auf Arbeit

Hessens Ministerpräsident Koch lässt die deutsche Öffentlichkeit einmal mehr von seiner Lebenserfahrung profitieren. So weiß er etwa zu berichten, dass es zwei Arten von Hartz IV-Beziehern gibt: Die Guten, die nicht anders können, und die Bösen, die nicht anders wollen. Den Guten würde Koch gerne mehr Geld geben – den Bösen lieber gar nichts.

Hartz IV – so weiß der Roland zu berichten – ist für Viele eine “angenehme Variante” des Lebens geworden. Das geht so natürlich nicht! Während sich der Rest der Republik mit der harten Realität – und gewissen Ministerpräsidenten – herumärgert, versinken doch einige Hartz IV-Bezieher tatsächlich nicht vor Demut und Scham im Boden sondern genießen(!!111elf) ihr Leben. Das kann, ja!, das darf nicht sein, findet Roland und fordert – tada – eine Pflicht zur Arbeit. Vorerst allerdings nur für die Bösen Lebensgenießer.

Dafür kassiert er mittlerweile sogar Kritik aus den eigenen Reihen – etwa von Frau von der Leyen.

Über den Vorschlag selbst muss man sich wohl gar nicht weiter aufregen, ich zumindest empfinde es als verhältnismäßig müßig. Was daran eigentlich interessant ist, ist der Umstand, dass diese “Arbeitspflicht”-Parole ja auch einen interessanten Gegenspieler hat: Das Recht auf Arbeit. Dieses Recht wird etwa in den UNO-Menschenrechten proklamiert:

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

(§23, Quelle)

Im Grundgesetz heißt es allerdings nur:

1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

(§12, Quelle)

Im Klartext: Während die UNO-Menschenrechte tatsächlich ein Recht auf Arbeit kennen – und damit Einsicht in die elementare persönliche und gesellschaftliche Bedeutung von Arbeit erahnen lassen, ist im Grundgesetz lediglich das Recht verbrieft, seinen Beruf frei zu wählen. Das heißt: In Deutschland gibt es tatsächlich kein Recht auf Arbeit in dem UNO-Sinne. Und schon gar nicht gibt es in diesem Land ein Recht auf eine angemessene Bezahlung oder gar eine befriedigende Arbeit. Als nicht-Jurist lasse ich mich natürlich gerne eines Besseren belehren!

Ich jedenfalls muss bei den saisonal aufkeimenden Diskussionen um “Verpflichtung zur Arbeit” (zuletzt Koch) oder “kein Recht auf Faulheit” (Schröder) immer wieder an das “Recht auf Arbeit” denken. Und es wundert mich, dass es tatsächlich immer wieder Menschen gibt, die dozieren, dass ja jeder alles schaffen und erreichen könne, wenn er denn nur wolle. Dabei mangelt es hier schon offensichtlich an den elementarsten Rechten: Denn so lange ich einem Milieu angehöre, dass wenig Bildung erfahren hat und sich überwiegend im absoluten Niedriglohn-Sektor verdingt, ist diese “tschaka-du-schaffst-es-Mentalität” einfach nur höhnisch.

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