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Kosten, Kosten, Kosten – Das Verfassungsgericht ist schuld
04. Mrz
In der heutigen Süddeutschen schreibt Johannes Boie über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung (VDS). O-Ton: “Das Urteil [...] wird für die Telekommunikationsfirmen teuer”. Das ist allerdings nicht ein Nebenaspekt des Artikels – es ist der Hauptinhalt.
So schreibt Boie, dass allein die Telekom in diesen Tagen 19 Terabyte an Daten löschen müsse. Extra für die VDS habe sich die Telekom an einem “geheimen Ort” einen großen Zentralserver aufgebaut, der nun erstmal nutzlos herum stehe und für die hohen Anforderungen des Verfassungsgerichtes (Verschlüsselung, Revisionen) vermutlich nicht ausreichend sei: “Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil die Anforderungen [...] extrem hoch definiert. [...] Das kostet Geld, weil man spezielles Know-how und besondere Software benötigt.” Nicht nur die Anforderungen sind dabei “extrem” – das Urteil als Ganzes soll sogar radikal sein: “Bei den Telekommunikationsfirmen herrscht neben Verwunderung über die Radikalität des Urteils auch Verunsicherung und Wut.”
Hier fragt man sich schon, was das für eine merkwürdige Herangehensweise an ein derart sensibles Thema ist: Natürlich sind die Kosten hoch. Anders als der Artikel glauben macht, ist dies aber nicht primär dem Urteil des Verfassungsgerichtes geschuldet; es liegt in der Sache selbst: Wer (fast) alle Kommunikationseinrichtungen aller Bürger auf Vorrat speichern will, braucht dafür einen Haufen Infrastruktur. Das die Speicherung derartiger Daten auf höchstem technischen Niveau erfolgen sollte, ist dabei eine Selbstverständlichkeit und sicher kein Zeichen von “Radikalität”. Auch der Umstand, dass in “künftigen Gesetzen wohl auch verlangt werden wird, sämtliche Technik jederzeit auf dem technisch aktuellsten Stand” zu halten, dürfte fachkundigeren Beobachtern wohl eher notwendig oder gar selbstverständlich erscheinen.
Boie stellt mit diesen und anderen Selbstverständlichkeiten das Urteil des Verfassungsgerichtes als ein Kostenmonster dar. Dabei sollte man die Kosten wohl weniger den Verfassungsrichtern anlasten, als den Befürwortern dieses unsäglichen Kontrollinstruments. Nicht der Urteilsspruch, sondern die VDS ist ein Kostenungetüm! Boie zeigt, worum es bei der Debatte eigentlich geht: Natürlich könnte man auf die Vorratsdatenspeicherung verzichten, wenn man entsprechend mehr Geld an anderen Stellen investiert. Etwa bei der Polizei, für zusätzliche Beamte. Gerade das wollte man ja vermeiden: Darum ist man ja überhaupt erst auf die Idee gekommen, private(!) Internetanbieter zu Hilfssheriffs zu machen und sie munter, verfassungswidrig und auf Vorrat Daten sammeln zu lassen, um damit (in den frühen Versionen) 08/15 Delikte aufklären zu können. Wenn an diese Datensammlung nun hohe Anforderungen gestellt werden und die Daten nur noch bei schweren Strafdaten genutzt werden dürfen, dann ist die ganze Sparmaßnahme namens “Vorratsdatenspeicherung” doch hinfällig!
So. Und jetzt haben wir noch nicht darüber gesprochen, wie krank es eigentlich ist, dass eine Gesellschaft kein Problem damit hat, wenn protokolliert wird, wer wann mit wem wie lange gesprochen hat (Mail, Telefon, SMS). Nein! Sie sieht es sogar als notwendig an. Gut, die letzten 10.000 Jahre haben wir sowas nicht benötigt, aber dieses Internet, da ist ja alles ganz anders und so “rechtsfrei”. Dass ich in der Realität Beleidigungen und sogar Gewaltübergriffe mittlerweile vermutlich sehr viel schlechter aufklären kann, interessiert dabei niemanden. Das Schlagwort “rechtsfreier Raum” macht es möglich. Dabei ist vielleicht die Sicherheitspolitik ein “rechtsfreier Raum”, über den man sich Gedanken machen sollte. Hier scheint ja zur Zeit alles möglich zu sein (VDS, Internetsperren, Abschießen von Flugzeugen…).
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