Das “vergessliche Internet” oder das “digitale Radiergummi” geistern seit einiger Zeit immer wieder durch die Medien. Bei Thomas de Maizière und Ilse Aigner stehen diese Konzepte – wie sie zu betonen nicht müde werden – recht weit oben auf der Agenda. Dabei wird unter dem “vergesslichen Internet” wohl letztlich eine Vielzahl von Maßnahmen subsumiert die dann zusammen die Verbraucher besserstellen sollen.
Eigene Bilder löschen
So sollen beispielsweise die Rechte der Anwender gegenüber den verschiedenen “Content Providern” gestärkt werden: Wer bei Facebook & Co also ein Bild hochgeladen hat, soll auch auf die Löschung bestehen können. Dies ist heute grundsätzlich schon möglich, allerdings lässt sich laut Wikipedia Facebook beispielsweise in seinen AGB das Recht zugestehen, hochgeladene Bilder für kommerziele und andere Zwecke zu nutzen. Hier könnten Gesetze die Situation des Anwenders stärken.
Diese Überlegungen sind weitestgehend unproblematisch. Wenn Betroffener und Urheber des Bildes identisch sind, ist eine Löschung des Inhalts leicht durchzusetzen (zumindest rechtlich). Problematisch wird es nur da, wo der Nutzer (vielleicht unbewusst) bei der Registrierung bei einem Portal dem Anbieter weitgehende Nutzungsrechte an seinen Inhalten einräumen muss. Derartige Nutzungsrechte sind aber nun prinzipiell nicht ungewöhnlich und greifen die Urheberschaft des Schöpfers in keiner Weise an. Wie genau möchte der Staat hier also gesetzlich nachbessern?
Fremde Bilder gar nicht erst finden
Natürlich ist derjenige, der sich an einem Bild stört, nicht immer mit demjenigen identisch, der das fragliche Bild im Internet verbreitet. Für derartige Fälle denkt de Maizière an die Möglichkeit, verunglimpfende Inhalte von den Suchmaschinen erst gar nicht indexieren zu lassen. Der Betroffene hätte demnach also die Möglichkeit, einer Suchmaschine die Erfassung und Verlinkung unliebsamer Inhalte zu untersagen. Was nicht im Index einer der großen Suchmaschinen steht, existiert de facto nicht – so das Kalkül dieser Maßnahme.
Der Vorteil dieser Variante ist zweifelsohne, dass ein Betroffener in vielen Fällen kaum die Möglichkeit hat, alle Kopien eines diffamierenden Bildes aus dem Netz entfernen zu lassen (Streisand-Effekt). Die Server könnten in unterschiedlichen Ländern stehen, vielleicht sind die Provider nichteinmal zur Kooperation bereit oder verpflichtet. Die Suchmaschinen als Informations-Flaschenhals sind in dieser Hinsicht also eindeutig die beste Anlaufstelle.
Abgesehen davon, dass man es aber durchaus problematisch finden kann, dass jeder Bürger das Recht erhalten soll, als Privat-Zensor aufzutreten, stellt sich aber auch die Frage, wie Grenzen definiert und umgesetzt werden. Welche Inhalte also kann ein Nutzer aus den Suchindizes löschen lassen? Strafrechtlich relevante? Zivilrechtlich relevante? Genügt schon die bloße Peinlichkeit oder irgendein Kontext, in dem man seinen Namen lieber nicht sehen möchte? Gibt es ein Recht am eigenen Namen? Was ist mit dubiosen Firmen und Geschäftemachern? Wer unterscheidet also legitime Kritik an einer Person und illegitime Bloßstellung? Was ein bekannter Geschäftsmann als Satire und Kritik ertragen muss, kann einer Privatperson schon schlaflose Nächte bereiten. Entscheiden die Suchmaschinen über die Berechtigung solcher Anfragen? Auch hier scheint es also eine Reihe von Fragen und Problemen zu geben, die aus dieser “unbürokratischen Maßnahme” ein wahres Verwaltungsmonster machen könnten.
Das Haltbarkeitsdatum
Das “digitale Radiergummi” für Bilder und andere Inhalte wird oft auch als “Haltbarkeitsdatum” bezeichnet. Ein Nutzer soll demnach die Möglichkeit haben, Bilder mit einem Haltbarkeitsdatum zu versehen. Ist dieses Datum verstrichen, soll es nicht mehr möglich sein, das fragliche Bild zu betrachten. Hierbei handelt es sich um eine rein technische Lösung, die besonders von Ilse Aigner eingefordert wird. So möchte die Ministerin dem Internet das Vergessen beibringen.
Dabei wird freilich so getan, als ob das Internet gewissermaßen die absurde Besonderheit besäße, einmal darin verbreitete Bilder nicht einfach wieder zu verlieren. Vom menschlichen Gedächtnis einmal abgesehen ist es aber durchaus selbstverständlich, dass einmal angefertigte und verbreitete Artefakte (dazu können Schriftstücke, Bilder, Büsten, Videos und eigentlich jede andere Ausdrucks- und Darstellungsform gehören) nicht einfach wieder verschwinden. In dem Moment, in dem wir etwas artikulieren, macht sich die Welt unseres Gedanken und unseres Werkes zu eigen (“publizistische Enteignung” könnte man das nennen). Wir haben dann in der Regel keinen Einfluss mehr darauf. Ob Schnackseln, Nazi-Vergleiche oder Sarrazin: In den Nachrichten diskutieren wir regelmäßig Aussprüche von Personen, die in der Regel alles ganz anders gemeint haben wollen.
Die implizite Behauptung also, dass das Internet uns gewissermaßen mit der neuen Problemstellung des “Langzeitgedächtnisses” und der “publizistischen Enteignung” konfrontiert, ist in der Form wohl kaum aufrecht zu halten. Wirklich neu am Internet ist, dass die Zugangshürden (in der westlichen Welt) kaum mehr vorhanden sind, dass jeder jeder Zeit veröffentlichen kann und dies tatsächlich auch tut. Gleichzeitig scheint das Netz auf merkwürdige Weise horizontal aufgebaut zu sein: Während die Zeitung von gestern schon kaum mehr aufzutreiben sein dürfte und jene von vor einem Jahr nur noch aus irgendwelchen Archiven gekramt oder im E-Abo digital eingesehen werden kann, ist im Internet immer alles gleichermaßen verfügbar und vorhanden. Das mag eine neue Qualität haben und unseren Alltag verändern – als Phänomen ist es aber eben durchaus bekannt.
Georg Simmel
So hat der deutsche Kulturphilosoph Georg Simmel schon 1919 (als es in Deutschland nicht einmal regelmäßigen Programmbetrieb im Hörfunk gab) beschrieben, wie das Subjekt im kulturellen Prozess fortwährend entmündigt wird:
Der Geist erzeugt unzählige Gebilde, die in einer eigentümlichen Selbständigkeit fortexistieren, unabhängig von der Seele, die sie geschaffen hat, wie von jeder anderen, die sie aufnimmt oder ablehnt.
So sieht sich das Subjekt der Kunst wie dem Recht gegenüber, der Religion wie der Technik, der Wissenschaft wie der Sitte – nicht nur von ihrem Inhalt bald angezogen, bald abgestoßen, jetzt mit ihnen verschmolzen wie mit einem Stück- des Ich, bald in Fremdheit und Unberührbarkeit gegen sie; sondern es ist die Form der Festigkeit, des Geronnenseins, der beharrenden Existenz, mit der der Geist, so zum Objekt geworden, sich der strömenden Lebendigkeit, der inneren Selbstverantwortung, den wechselnden Spannungen der subjektiven Seele entgegenstellt; als Geist dem Geiste innerlichst verbunden, aber eben darum unzählige Tragödien. an diesem tiefen Formgegensatz erlebend: zwischen dem subjektiven Leben, das rastlos, aber zeitlich endlich ist, und seinen Inhalten, die, einmal geschaffen, unbeweglich, aber zeitlos gültig sind. (Quelle)
Simmel beschreibt hierin “Kultur” als eine gewissermaßen tragische Praxis, bei der das Subjekt immer wieder mit der Erfahrung konfrontiert wird, dass nur Veräußertes fortbestehen kann, dass aber einmal Veräußertes sich auf merkwürdige Weise dem eigenen Zugriff entzieht und fortan teil der Umwelt wird, die kontinuierlich auf das Subjekt einwirkt.
Simmel und das Haltbarkeitsdatum
Übertragen auf das Haltbarkeitsdatum der Ilse Aigner könnte man demnach die Frage formulieren, ob die Entmündigung, die Aigner zu bekämpfen trachtet, nicht ohnehin immer schon in unserer Kultur angelegt ist. Denn zweifelsohne sind die Bilder, die Aigner in ihrer Vorstellung mit einem Haltbarkeitsdatum versehen möchte, zunächst für die Öffentlichkeit gedacht – ansonsten bräuchte es das Haltbarkeitsdatum nicht. Nur möchte Aigner die Möglichkeit schaffen, nach der Publikation weiter Einfluss auf die Verbreitung zu nehmen. Sie möchte das “Geronnene” wieder verflüssigen, das Objektivierte wieder subjektivieren.
Aigner möchte technisch ein Problem lösen, das letztlich kein technisches Problem ist, sondern schlicht Ausdruck unserer kulturellen Verfasstheit. Das “digitale Vergessen” einzufordern und mit Schaudern daran zu denken, dass einmal im Netz Publiziertes sich weiterer Einflussnahme weitestgehend entzieht, erscheint mit Rücksicht auf Simmel gleichermaßen aussichtslos wie fragwürdig:
Kultur ist der Weg von der geschlossenen Einheit durch die entfaltete Vielheit zur entfalteten Einheit.
Anders ausgedrückt: Der tragische Dualismus zwischen Subjekt und Objekt wird nicht aufgelöst, indem wir durch technische Maßnahmen der Objektivierung Einhalt gebieten. Vielmehr ist für Simmel “Kultur” Ausdruck des Bemühens, diesen Dualismus zu überwinden und Subjekt und Objekt ineinander aufgehen zu lassen. Stark vereinfacht würde ich daraus die Frage destillieren, ob ein solches “digitales Haltbarkeitsdatum” nicht eine Kapitulation vor unserem medialen Miteinander bedeutet und in eine der vielleicht bedeutsamsten Erfindungen im Kommunikationsbereich einen wackeligen Selbstzerstörungsmechanismus implementiert. Die sozialen/kulturellen Möglichkeiten und Implikationen des Internets sind als eben solche Herausforderungen zu begreifen, mit denen wir umzugehen lernen sollten. Es sind keine technischen Probleme.
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