Als sich Spiegel Online mit der Frage auseinandersetzt, wie Internet und Autoren zueinander stehen, stolpere ich vor einigen Wochen über die 3. Folge der Fernsehkritik.tv-Postecke. Dort ist – etwa ab Minute 2 – sehr schön beschrieben, was man bei Youtube jeden Tag erlebt (besonders, wenn man die Seite von Deutschland aus aufruft): Videos sind im eigenen Land oder allgemein nicht mehr verfügbar, wurden auf Grund von vermeintlichen Urheberrechtsverstößen entfernt.
Was dabei ein Urheberrechtsverstoß ist, definieren Youtube und die jeweiligen Contentanbieter nach meinem Empfinden recht “freisinnig”. Ich habe leider keinen Einblick in die YT-Filtermechanismen, Tatsache ist aber, dass immer wieder auch Inhalte darunter fallen, die nach deutschem Recht eben nicht oder zumindest nicht eindeutig gegen das Urheberrecht verstoßen. Der Fernsehkritik.tv-Macher (Holger Kreymeier) erörtert nun, dass ihm genau das schon zwei Mal passiert sei: Sein Kanal wurde von YT schlicht gesperrt, Rückfragen und Beschwerden blieben nach seiner Darstellung unbeachtet oder mündeten nur in Standardantworten.
Wie also bei den Kopierschutzmechanismen – die ja ebenfalls die legale Privatkopie unterminieren – findet im Internet eine unterschwellige und unkontrollierte Verschiebung des Urheberrechts zu Gunsten der Industrie statt. Eine rechtliche Grundlage gibt es dabei erstmal nicht, Ausgangspunkt ist in beiden Fällen ein vermeintlicher Selbstschutz, der erst in der Konsequenz eine Beschneidung der Nutzerrechte nach sich zieht. Anbieter wie YT machen sich dabei – wohl aus Angst vor Klagen oder Kooperationsverlust – zu “Erfüllungsgehilfen” und stehen somit einerseits für “freie” Inhalte, Austausch und Vielfalt, andererseits aber auch für eine Sperr- und Löschkultur, die für sich in Anspruch nimmt, die Rechte der Urheber zu schützen, diese aber tatsächlich auf einer AGB-Basis durchsetzt, die mit dem tatsächlichen Rechtssituationen in den Ländern wenig zu schaffen hat (so zumindest mein fachlich unbelasteter Eindruck).
Für die Benutzer bedeutet das eine große Rechtsunsicherheit: Wer ein Video bei YT hochlädt, ist dafür haftbar und muss zumindest damit rechnen, dass dies – wenn jemand anderes Rechte geltend macht – mehr oder minder schnell gesperrt/gelöscht wird. Andersherum hat er selbst keinerlei “Rechte”: Die Veröffentlichung eines Videos beim Marktführer YT ist nicht einklagbar, bestenfalls kann jemand, dessen Video auf Grund vermeintlicher Urheberrechtsverstöße gesperrt/gelöscht wurde, eine Gegendarstellung einreichen. Ob und in wie weit diese zum Erfolg führt, ist mir nicht bekannt, ist gehe aber stark davon aus, dass YT sich im Zweifelsfall lieber dem vermeintlichen Rechteinhaber unterwirft, als die Rechte des Nutzers zu vertreten. Weiterhin gehe ich auch nicht davon aus, dass man sich bei YT die Mühe macht zu überprüfen, in wie weit einzelne Inhalte von Nutzern durch das (deutsche) Zitatrecht gedeckt sind. Der oben geschilderte Fall von Holger Kreymeier ist ein schönes Beispiel dafür.
Insgesamt halte ich die Entwicklung der Urheberrechtskultur für äußerst problematisch: CDs und DVDs werden mit Kopierschutzmechanismen versehen, Musikstücke und Fernsehübertragungen mit DRM-Mechanismen “aufgewertet” und Videoportale massiv von der Contentindustrie unter Druck gesetzt. Medienanlagen werden heute so entworfen, dass der Benutzer kaum mehr eine Möglichkeit hat, die Inhalte ohne großen Qualitätsverlust abzugreifen (TCPA, HDMI (DRM)): Im TV-Bereich (digital) haben die Sendeanstalten heute schon Einfluss darauf, ob die Benutzer die Inhalte anhalten, mitschneiden und weiterverbreiten dürfen. So werden gerade bei HDTV gerne Flags gesetzt, die verschiedene dieser Möglichkeiten unterbinden oder nur eingeschränkt zu lassen. Das alles hat mit dem Urheberrecht wenig zu schaffen. Es handelt sich hierbei um eine Beschneidung der Nutzerrechte, die allein auf Verunsicherung und technischer Machbarkeit basiert. Gleichzeitig stellt die Industrie sich aber herzlich gerne als “Opfer” “des Internets” dar. Schlechte Geschäfte und Unfähigkeit der Industrie werden so bei der Lobbyarbeit zu Belegen für “Piraterie” und “Diebstahl”.
Die massive Beschneidung der Nutzerrechte wird in der öffentlichen Diskussion noch immer ausgeblendet oder von der Fachpresse als “Merkmal” eines Gerätes verkauft, beispielsweise: “Mit diesem Fernseher können sie HDTV in bester Qualität genießen, leider lassen sich die Sendungen auf dem integrierten Festplattenrekorder nur in VHS-Qualität speichern und nicht auf DVD brennen.” Die Produktpolitik der Hersteller bleibt also gerne unkommentiert.
Nun ist es zweifelsohne so, dass es viele Meinungen und Positionen zu diesem komplexen Thema gibt: Da ist von “Kostenloskultur” und “Raub” einerseits, von “Ausbeutung”, “Lobbyismus” und “Vertuschung des eigenen Versagens” andererseits die Rede. Was aber für beide Seiten inakzeptabel sein sollte, ist der Umstand, dass es keine wirklich öffentliche Auseinandersetzung zu diesem Thema gibt und die Politik durch Technik gemacht wird. Auf beiden Seiten scheint eine gewisse Notstandsrhetorik vorzuherrschen: Die Contentindustrie sieht ihre Aktionen als Reaktion auf ausufernde Urheberrechtsverletzungen. Die Gegenseite sieht sich in der Pflicht die Privatkopie und die Schranken des Urheberrechts gegen technische Aushöhlungsversuche zu verteidigen. So werden auf beiden Seiten Fakten geschaffen, deren Reflexion längst überfällig ist. Diese Reflexion muss besonders auch in der Politik erfolgen. Sie sollte unvoreingenommen bemessen, welche legitimen Interessen Urheber und Konsumenten haben und wie diese gegeneinander abzuwägen sind. Notdürftiges Nachbessern und Flicken wird die derzeitigen Probleme auf Dauer nicht lösen.
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